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Corona - Rechtsfragen von Unternehmen, Teil 5: Das ging schnell!

Veröffentlicht am 06.04.2020

Inzwischen habe ich selbst für ein kleineres Unternehmen den Online-Antrag auf hessische Soforthilfe gestellt. Das klappte hervorragend.

Das Ausfüllen des Online-Antrags war ziemlich einfach. Jedenfalls gilt das, wenn man sich vorher anhand der Anleitung ein paar Gedanken gemacht hatte, wie man den "Liquiditätsengpass" begründet und beziffert. Den ausgefüllten Antrag lädt man herunter, druckt ihn aus, unterschreibt ihn und lädt ihn wieder hoch. Nach wenigen Sekunden kam schon die Eingangsbestätigung. Gut, das wird automatisch passieren und ist nicht weiter bemerkenswert.

Aber dass dann die Bewilligung schon eine Stunde später kam, das war dann wirklich extrem schnell. Und zwar mit folgender Email: "Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Antrag auf einen Zuschuss aus der Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung eines
Soforthilfeprogramms (Corona Soforthilfe) wurde stattgegeben. Der festgesetzte Zuschuss i. H. v.
€ xxxxx,xx wird Ihnen in den nächsten Tagen auf das angegebene Konto überwiesen."

Das war nicht zuviel versprochen: Keine 24 Stunden später war das Geld auf dem Firmenkonto. Meine sehr positive Erfahrung ist: Die hessische Soforthilfe funktioniert!

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